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   VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388   

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VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388 (https://dejure.org/2014,604)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2014 - 1 CS 13.2388 (https://dejure.org/2014,604)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 1 CS 13.2388 (https://dejure.org/2014,604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anbau einer Garage an 1926 genehmigtes Wohngebäude; fehlende Erschließung im Außenbereich; Auswirkungen auf ein Notwegerecht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388
    Zwar kann eine bestandskräftige Baugenehmigung, die im Widerspruch zur materiellen Rechtslage feststellt, dass das Vorhaben erschlossen ist, dem benachbarten Grundstückseigentümer ein Notwegerecht aufzwingen, indem sie dem Nachbarn die Verteidigungsmöglichkeit entzieht, die Benutzung des Grundstücks sei schon deshalb nicht ordnungsgemäß im Sinn von § 917 Abs. 1 BGB, weil das Vorhaben gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoße (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - BVerwGE 50, 282; B.v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - NJW-RR 1999, 165).

    Eine derartige Rechtsverletzung durch eine Baugenehmigung scheidet allerdings aus, wenn der betroffene Eigentümer die Benutzung seines Grundstücks durch den Bauherrn bereits aus anderen Gründen hinzunehmen hat oder der Umfang der Benutzung des fremden Grundstücks in Folge der Baugenehmigung nur unwesentlich erweitert wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1976 a.a.O.; VGH BW, B.v. 21.12.2001 - 8 S 2749/01 - BauR 2002, 931).

    Ob ein Notwegerecht für den Beigeladenen möglicherweise deshalb scheitert, weil die Nutzung der Garage nicht den Bedürfnissen einer praktischen Bewirtschaftung des konkreten Grundstücks entspricht, vermag an dem von der bestandskräftigen Baugenehmigung ausgehenden Eingriff in die Rechtsposition des Antragstellers nichts zu ändern (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - BVerwGE 50, 282).

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388
    Geht man davon aus, dass eine Wohnnutzung auf dem Grundstück des Beigeladenen von der 1926 erteilten Baugenehmigung gedeckt ist, würde bereits diese Genehmigung ein Notwegerecht begründen, weil es nach der neueren Rechtsprechung der Zivilgerichte zur ordnungsgemäßen Nutzung im Sinn von § 917 Abs. 1 BGB gehört, dass Wohngrundstücke mit Kraftfahrzeugen angefahren werden können (vgl. BGH, U.v. 12.12.2008 - V ZR 106/07 - NJW-RR 2009, 515; OLG Karlsruhe, U.v. 25.4.2013 - 9 U 173/10 - DWW 2013, 261).

    Zwar vertritt die Rechtsprechung die Auffassung, dass eine Garage kein Notwegerecht begründen könne, weil die Zufahrt zu ihr nicht zur ordnungsgemäßen Grundstücksnutzung erforderlich sei (vgl. BGH, U.v.12.12.2008 - V ZR 106/07 - NJW-RR 2009, 515; OLG Karlsruhe, U.v. 25.4.2013 - 9 U 173/10 - DWW 2013, 261; BayVGH, B.v. 11.1.2007 - 14 B 03.572 - juris).

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2013 - 9 U 173/10

    Umfang des Notwegerechts

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388
    Geht man davon aus, dass eine Wohnnutzung auf dem Grundstück des Beigeladenen von der 1926 erteilten Baugenehmigung gedeckt ist, würde bereits diese Genehmigung ein Notwegerecht begründen, weil es nach der neueren Rechtsprechung der Zivilgerichte zur ordnungsgemäßen Nutzung im Sinn von § 917 Abs. 1 BGB gehört, dass Wohngrundstücke mit Kraftfahrzeugen angefahren werden können (vgl. BGH, U.v. 12.12.2008 - V ZR 106/07 - NJW-RR 2009, 515; OLG Karlsruhe, U.v. 25.4.2013 - 9 U 173/10 - DWW 2013, 261).

    Zwar vertritt die Rechtsprechung die Auffassung, dass eine Garage kein Notwegerecht begründen könne, weil die Zufahrt zu ihr nicht zur ordnungsgemäßen Grundstücksnutzung erforderlich sei (vgl. BGH, U.v.12.12.2008 - V ZR 106/07 - NJW-RR 2009, 515; OLG Karlsruhe, U.v. 25.4.2013 - 9 U 173/10 - DWW 2013, 261; BayVGH, B.v. 11.1.2007 - 14 B 03.572 - juris).

  • VGH Bayern, 24.10.1996 - 2 B 94.3416
    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388
    Außerdem wären für den Fall, dass man das Notwegerecht als ausreichende Erschließung ansehen würde, die Regelungen in Art. 4 Abs. 2 und 3 BayBO entbehrlich (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.1996 - 2 B 94.3416 - BayVBl 1997, 758).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388
    Da das Baugrundstück nur über den - teilweise über die Grundstücke des Antragstellers verlaufenden - privaten Waldweg zu erreichen ist, muss der Zugang zum öffentlichen Straßennetz auf Dauer rechtlich gesichert sein (vgl. BVerwG, U.v. 3.5.1988 - 4 C 54.85 - NVwZ 1989, 353).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass dem in § 212a Abs. 1 BauGB angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung ein höheres materielles Gewicht zukommt als der behördlichen Anordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - NVwZ 2004, 93; a.A. Happ, NVwZ 2005, 282), wird die Abwägung durch den gesetzlichen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nicht präjudiziert (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2009 - 1 CS 09.1774 - juris).
  • BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00

    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388
    Anders würde sich die Situation dagegen darstellen, wenn die Baugenehmigung aus dem Jahr 1926 keine Rechtswirkungen mehr entfalten würde, sei es weil das Gebäude in erheblichem Umfang abweichend von den genehmigten Plänen errichtet worden ist, sei es weil die Wiederaufnahme der Wohnnutzung nach deren Aufgabe oder nach jahrelanger Unterbrechung den aus der Baugenehmigung folgenden Bestandsschutz in Frage stellen würde (vgl. BVerwG, B.v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 - NVwZ 2001, 557; BayVGH, U.v. 20.2.2003 - 15 B 00.1363 - BayVBl 2003, 626).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2001 - 8 S 2749/01

    Eigentumseingriff durch Verpflichtung zur Duldung eines Notwegerechts

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388
    Eine derartige Rechtsverletzung durch eine Baugenehmigung scheidet allerdings aus, wenn der betroffene Eigentümer die Benutzung seines Grundstücks durch den Bauherrn bereits aus anderen Gründen hinzunehmen hat oder der Umfang der Benutzung des fremden Grundstücks in Folge der Baugenehmigung nur unwesentlich erweitert wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1976 a.a.O.; VGH BW, B.v. 21.12.2001 - 8 S 2749/01 - BauR 2002, 931).
  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388
    Zwar kann eine bestandskräftige Baugenehmigung, die im Widerspruch zur materiellen Rechtslage feststellt, dass das Vorhaben erschlossen ist, dem benachbarten Grundstückseigentümer ein Notwegerecht aufzwingen, indem sie dem Nachbarn die Verteidigungsmöglichkeit entzieht, die Benutzung des Grundstücks sei schon deshalb nicht ordnungsgemäß im Sinn von § 917 Abs. 1 BGB, weil das Vorhaben gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoße (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - BVerwGE 50, 282; B.v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - NJW-RR 1999, 165).
  • VGH Bayern, 20.02.2003 - 15 B 00.1363

    Stellplatzpflicht bei Nutzungsänderung; Begriff der Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388
    Anders würde sich die Situation dagegen darstellen, wenn die Baugenehmigung aus dem Jahr 1926 keine Rechtswirkungen mehr entfalten würde, sei es weil das Gebäude in erheblichem Umfang abweichend von den genehmigten Plänen errichtet worden ist, sei es weil die Wiederaufnahme der Wohnnutzung nach deren Aufgabe oder nach jahrelanger Unterbrechung den aus der Baugenehmigung folgenden Bestandsschutz in Frage stellen würde (vgl. BVerwG, B.v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 - NVwZ 2001, 557; BayVGH, U.v. 20.2.2003 - 15 B 00.1363 - BayVBl 2003, 626).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

  • VGH Bayern, 11.01.2007 - 14 B 03.572
  • VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774

    Vorläufiger Rechtschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung für vier

  • BVerfG, 05.05.2003 - 2 BvR 2042/02

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 1 durch Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841

    Nachbarklage

    Diese Frage ist dann zu verneinen, wenn der betroffene Eigentümer die Benutzung seines Grundstücks aus anderen Gründen hinzunehmen hat oder der Umfang der Benutzung des fremden Grundstücks infolge der Baugenehmigung nur unwesentlich erweitert wird (BayVGH, B.v. 21.1.2014 - 1 CS 13.2388 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 21.12.2001 - 8 S 2749/01 - BauR 2002, 931).

    (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2014 - 1 CS 13.2388 - juris Rn. 10).

  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1014/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

    Das Notwegerecht ist vorliegend auch nicht ausgeschlossen, weil die Bebauung nur von untergeordneter baulicher und nutzungsrechtlicher Bedeutung wäre und kein Notwegerecht erforderte (so zum Notwegerecht bei nur untergeordneter Bebauung eines Hinterliegergrundstücks VG Neustadt, Urteil vom 15. Oktober 2014, a.a.O. Rn. 41; BayVGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 1 CS 13.2388 -, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. April 2013 - 9 U 173/10 -, juris Rn. 17 und 25).
  • VGH Bayern, 09.08.2021 - 15 CS 21.1636

    Vorläufiger Rechsschutz einer Standortgemeinde gegen eine erteilte Baugenehmigung

    Schon vor diesem Hintergrund fällt das Interesse des Beigeladenen, von der Baugenehmigung sofort Gebrauch machen zu können, geringer ins Gewicht (vgl. auch BayVGH, B.v. 16.12.2009 - 1 CS 09.1774 - juris Rn. 35 f.; B.v. 19.8.2010 - 1 CS 10.700 - juris Rn. 23; B.v. 23.1.2013 - 1 CS 12.2625 - juris Rn. 15; B.v. 21.1.2014 - 1 CS 13.2388 - juris Rn. 11).
  • VG Neustadt, 15.10.2014 - 1 K 164/14

    Beitragsrecht: Ausbaubeitragspflicht bei nur mit einer Garage bebautem

    Vielmehr kann das Grundstück Parzelle 25/2 auch ohne die Nutzung der Garage (als KFZ-Unterstand), mangels anderweitigen Baubestands und Wohnzusammenhangs genutzt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 1 CS 13.2388 - in juris, OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. April 2013 - 9 U 173/10 - Rn.17 und 25 in juris), so dass die Bebauung mit der Garage kein Notwegerecht zu Lasten der Nachbargrundstücke erzwingt.

    Zusätzlich ist zu bedenken, dass auch wenn die Doppelgarage zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entstehung der Ausbaubeitragspflicht weiterhin der Wohnnutzung des Grundstückes Parzelle 30/1 gedient hätte, sie ein selbständiges Notwegerecht nur zu dieser Garagennutzung hätte erzwingen können (BayVGH, Beschluss vom 21. Januar 2014- 1 CS 13.2388 - in juris).

  • VG München, 24.11.2020 - M 1 K 17.5873

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für eine Wanderhütte

    Diese Frage ist dann zu verneinen, wenn der betroffene Eigentümer die Benutzung seines Grundstücks aus anderen Gründen hinzunehmen hat oder der Umfang der Benutzung des fremden Grundstücks infolge der Baugenehmigung nur unwesentlich erweitert wird (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2014 - 1 CS 13.2388 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Der Umfang der Benutzung des Grundstücks der Klägerin wird etwa dann nicht erweitert, wenn ein Notwegerecht der Beigeladenen auf dem klägerischen Grundstück bereits vor Erteilung der Baugenehmigung durch die Benutzung des bauaufsichtlich genehmigten Bestandsgebäudes entstanden war und die angefochtene Baugenehmigung zum Beispiel den Fahrverkehr zum Grundstück der Beigeladenen über das klägerische Grundstück nicht merklich ausgeweitet (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2014 - 1 CS 13.2388 - juris Rn. 10; OVG NW, B.v. 14.5.2003 - 10 B 787/03 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 21.08.2017 - 1 ZB 14.1989

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen eine Baugenehmigung auf

    Eine Ausnahme hiervon ist nur dann gegeben, wenn eine wegen fehlender Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung eine unmittelbare Rechtsverschlechterung für den Nachbarn in Richtung auf das Duldenmüssen eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB bewirkt und dem Nachbarn in diesem Fall ein direkt aus Art. 14 Abs. 1 GG herzuleitender Abwehranspruch zusteht (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - BVerwGE 50, 282; B.v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - BRS 60 Nr. 182; BayVGH, B.v. 21.1.2014 - 1 CS 13.2388 - juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2020 - 9 B 6.19

    Rechtlich gesicherte Anschlussmöglichkeit für ein Hinterliegergrundstück

    Ein möglicherweise bestehendes Notwegerecht des Klägers nach § 917 BGB reicht für die Annahme einer gesicherten Erschließung nicht aus (vgl. Mitschang, a. a. O.; VGH München, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 1 Cs 13.2388 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316

    Erfolgloser Antrag auf Berufungszuassung einer Nachbarklage gegen eine

    Dabei hat es zutreffend darauf hingewiesen, dass ein "Anfahren können" des Grundstücks ausreichend sei (vgl. BGH, U.v. 12.12.2008 - V ZR 106/07 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 21.1.2014 - 1 CS 13.2388 - juris Rn. 9).
  • VG Göttingen, 04.04.2016 - 2 B 41/16

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Brandschutz; Drittschutz; Erschließung;

    Eine wegen fehlender Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung legt dem Eigentümer dann nicht die Duldung eines Notwegerechts auf, wenn dieser die Benutzung seines Grundstücks aus anderen Gründen hinzunehmen hat oder der Umfang der Benutzung des fremden Grundstücks infolge der Baugenehmigung nur unwesentlich erweitert wird (BayVGH, Beschluss vom 21.01.2014 - 1 CS 13.2388 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; VG München, Urteil vom 11.05.2015 - M 8 K 14.841 -, juris Rn. 60; Säcker in: Münchener Kommentar zum BGB, § 917 Rn. 8).
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